Schulordnung

1.1. Diese Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz am 23.10.2014 beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt bis auf Widerruf.

1.2. Diese Ordnung gilt für alle Klassen an allen Orten, an denen Schulveranstaltungen stattfinden. Die Lehrkräfte sprechen diese Ordnung mit ihren Klassen und den Erziehungsberechtigten durch.

1.3. Jeder verhält sich rücksichtsvoll und hilfsbereit. Es wird nicht geprügelt, getreten, geschubst und gedrängelt. Auf den Fluren wird nicht gerannt. Im Gebäude bemüht sich jeder um Ruhe.

1.4. Jeder geht mit der Schuleinrichtung und mit Lehr- und Lernmaterialien sorgfältig und schonungsvoll um.

1.5. Alle helfen mit, Wasser und Energie zu sparen und den Müll zu trennen.

2. Schulbeginn und -ende

2.1. Die Frühaufsicht beginnt mit dem Eintreffen der ersten Busse um 7.25 Uhr. Vorher besteht keine Aufsicht und somit auch für vor 7.25 Uhr ankommende Kinder kein Unfallschutz. Die Kinder aus Knesebeck sollten nicht früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände betreten.

2.2. Die Lehrkräfte informieren sich spätestens 10 Minuten vor ihrem
Unterrichtsbeginn am schwarzen Brett neben der Lehrerzimmertür über eventuelle Stundenplanänderungen.

2.3. Der Hausmeister ist während seiner Dienstzeit auf dem Schulgelände erreichbar:

Montag 7.00 – 15.00
Dienstag 7.00 – 15.00
Mittwoch 7.00 – 15.00
Donnerstag 7.00 – 15.00
Freitag 7.00 – 14.00

2.4. Das Geschäftszimmer unserer Schule ist an Schultagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr durch die Schulsekretärin besetzt. Eltern melden ihre Kinder bitte während der Geschäftszeiten krank. Änderungen der Geschäftszeiten aus organisatorischen Gründen sind möglich. In den Ferien gelten jeweils situationsabhängige Sonderregelungen.

2.5. Grundsätzlich hat jeder Schüler unmittelbar nach Unterrichtsschluss bzw. zur
nächsten Abfahrtzeit des Schulbusses das Schulgelände zu verlassen.

2.6. Unterrichts- und Pausenzeiten:
unter Einbeziehung des gemeinsamen Schulfrühstücks

Bus Ank. – 07.25 Min Frühaufsicht ca. 20 Min. Min Aufsicht lt. Plan

07.45 – 08.30 45 1. Unterrichtsstunde
08.30 – 09.10 45 2. Unterrichtsstunde U-Block I: 90 min
09.10 – 09.20 10 Frühstück

09.20 – 09.40 1. Bewegungspause 20 Aufsicht lt. Plan
09.40 – 09.45 5 tägl. Bewegungs-Zeit 5 Pausenaufsicht

09.45 – 10.30 45 3. Unterrichtsstunde
10.30 – 10.35 5 Lehrer-Wechselzeit 5 U-Block II: 90 min
10.35 – 11.20 45 4. Unterrichtsstunde 45

11.20 – 11.40 2.Bewegungspause 20 Aufsicht lt. Plan
11.25 – 12.25 60 Betreuung für Klasse 1 und 2 60

11.40 – 12.25 45 5. Unterrichtsstunde 45 Aufsicht lt. Plan
12.25 – 12.30 5 Wechselpause 5 U-Block III: 90 min
12.30 – 13.15 45 6. Unterrichtsstunde 45

13.15 – Bus Abf. Spätaufsicht ca.25 Aufsicht lt. Plan

2.7. Ganztag

Der Ganztag findet von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 12.30 Uhr bis
15.25 Uhr statt. Von 12.30 Uhr bis 13.40 Uhr nehmen die Kinder ihr
Mittagessen ein und haben eine Ruhe- und Pausenzeit. In der Zeit von 13.40
Uhr bis 14.25 Uhr machen alle Schüler ihre Hausaufgaben.
Danach werden verschiedene Arbeitsgemeinschaften angeboten, aus denen
die Kinder pro Tag ein Angebot wählen können.
Die Eltern melden ihr Kind je nach Bedarf für ein bis vier Tage verbindlich für
jeweils ein Schulhalbjahr an.

3. Pausen

3.1. Die Pausenaufsicht wird nach Plan durchgeführt. Es ist eine Lehrkraft für die
Außenaufsicht verantwortlich.

3.2. In den großen Pausen sollen alle Schüler unverzüglich auf den Schulhof gehen.

3.3. In Regenpausen bleiben die Kinder bei geöffneter Tür im Klassenraum.

Regenpause von 9.20 Uhr bis 9.45 Uhr: Aufsichtsführung durch jeweils eine Lehrkraft im Neubau und eine Lehrkraft im Altbau.
Regenpause von 11.20 Uhr bis 11.40 Uhr: Busaufsicht und Aufsicht im Gebäude durch jeweils eine Lehrkraft mit Unterstützung von pädagogischen Mitarbeiterinnen.

3.4. Niemand hat sich unbefugt am Fahrradstellplatz aufzuhalten.

3.5. Die Lehrkraft, die vor der Pause unterrichtete, ist für das Hinausgehen der Schüler, die gründliche Lüftung des Raumes und die Reinigung der Tafel verantwortlich.

3.6. Der Pausenhof ist der von den Schulgebäuden, dem Zaun zur Kirchstraße und dem Zaun zum Nachbargrundstück umgrenzte Teil des Schulgrundstückes.

3.7. Schüler dürfen das Schulgrundstück während der Unterrichtszeit und der Pausen ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht verlassen.

3.8. Wegen der hohen Unfallgefahr sind in den Pausen Fahrrad fahren, Roller fahren, Fußball spielen mit einem Gummi- bzw. Lederball und Schneeballwerfen sowie alle gefährdenden Verhaltensweisen auf dem Schulgrundstück verboten.

3.9. In den Pausen gibt es eine Spielzeugausleihe. Die Ausgabe des Spielzeugs erfolgt nach Plan durch die 3. und 4. Klassen.

3.10. Zur Ergänzung des Schulfrühstücks können beim Hausmeister während der Frühstückszeit Säfte gekauft werden. Alle Schüler nehmen gemeinsam mit der zuletzt unterrichtenden Lehrkraft ihr gesundes Schulfrühstück in dem jeweiligen Klassenraum ein.

3.11. Jeder Schüler sucht nach den Pausen sofort seinen Platz im Klassenraum auf.

3.12. Kinder, die die Pause nicht auf dem Schulhof verbringen können, halten sich mit einer Begleitung am großen Tisch in der Pausenhalle auf.

4. Datenschutz

Jeder Mensch hat das Recht, dass seine Person geschützt wird. Deshalb ist es uns ein ernsthaftes Anliegen, mit den personenbezogenen Daten, die uns übermittelt und die im Schulalltag erhoben werden, äußerst sorgfältig und zum Wohle aller umzugehen. Aus diesem Grund werden nur von Schülern Fotos oder Videos veröffentlicht, wenn die Erziehungsberechtigten dazu ihre Einwilligung gegeben haben.

5. Pflichten der Schüler

Alle Schüler haben die Pflicht, folgende Grundsätze einzuhalten:

a) regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und den übrigen verpflichtenden
Schulveranstaltungen wie z.B. eintägige Schulfahrten
b) die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen
c) pünktlich zum Unterricht zu erscheinen
d) die Schulordnung einzuhalten
e) ihre Schulbücher mitzubringen
f) ihre Hausaufgaben anzufertigen
g) die Pausenzeiten einzuhalten
h) Tafeldienste zu übernehmen
i) eine Kirche, Synagoge oder Moschee zu besuchen, wenn es Bestandteil
des Unterrichts ist und zu informativen Zwecken erfolgt
j) aktiv am Unterricht mitzuarbeiten
k) den Unterricht und die Kommunikation nicht durch ihr Verhalten in Wort
oder Gestik / Mimik in besonderer Weise zu erschweren

→ Bei schuldhafter Nichterfüllung dieser Pflichten ist ein Ordnungswidrigkeitsver-
fahren möglich.

6. Erkrankungen und Beurlaubungen

6.1. Erkrankungen

Wenn ein Schüler erkrankt, ruft ein Erziehungsberechtigter ab 8 Uhr im Sekretariat an und entschuldigt sein Kind. Ab drei Krankheitstagen wird der Klassenlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt. Wenn das Kind längere Zeit erkrankt, geben die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn der Schüler wieder gesund ist.

Das Fehlen eines Schülers gilt als unentschuldigt und damit als „schuldhaft versäumt“, wenn die Entschuldigung nach einer Woche nicht vorgelegt wurde.
Eine rückdatierte ärztliche Bescheinigung ist nicht zulässig.

6.2. Beurlaubungen

Anträge auf Beurlaubungen müssen grundsätzlich 1 Woche vor dem geplanten Ereignis gestellt werden. Nach dem Ereignis eingehende Anträge sind nicht zulässig. Hierbei werden die Fehlzeiten als unentschuldigte Fehltage gewertet und können als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden.

7. Sauberkeit und Ordnung

7.1. Geräte- und Sammlungsräume, Fachräume, Aula und Sportstätten werden verschlossen und von Schülern nur im Beisein einer Lehrkraft betreten.

7.2. Zur Reinigung der Schulräume sind die Stühle zum Unterrichtsschluss auf die Tische zu stellen.

7.3. Alle achten auf Mülltrennung: Papier, Kunststoffe, Restmüll.

7.4. Regeln für den Sport- und Schwimmunterricht

Nach dem Schwimmunterricht haben sich die Schüler sorgfältig abzutrocknen und angemessene Kleidung zu tragen, damit die Pause auf dem Schulhof zugebracht werden kann.
Die Kinder föhnen die Haare im Umkleideraum der Schwimmhalle oder mit eigenen Föhnen im Foyer der Turnhalle, in der Pausenhalle oder im Klassenraum.
Am Sportunterricht dürfen die Schüler nur mit entsprechenden Sportsachen und sauberen Turnschuhen mit hellen Sohlen teilnehmen.

Beim Sport und Schwimmen darf kein Schmuck getragen werden. Nur wenn Ohrringe nicht herausgenommen werden können, müssen diese abgeklebt werden.
Kinder mit langen Haaren müssen diese zusammenbinden.
Haben die Schüler keine Sport- oder Schwimmsachen mit, müssen sie während des Unterrichts anwesend sein.

Muslimische Schülerinnen sind verpflichtet am Schwimmunterricht
teilzunehmen. Sie können hierbei einen Burkini tragen.

8. Fahrräder

Schüler dürfen nur ein Fahrrad für den Schulweg benutzen, wenn ihr Fahrrad verkehrs- und betriebssicher ist, sie sich verkehrsgerecht verhalten können und ihr Fahrrad ordnungsgemäß im Fahrradständer abstellen.
Schüler der 1. und 2. Klassen kommen grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule (Ausnahme: in Begleitung eines Erwachsenen).
Schüler, die ab der 3. Klasse alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benötigen dafür eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Wir empfehlen dringend das Tragen eines Fahrradhelmes.

9. Verbote

9.1. Es ist verboten, Handys, MP3- Player, Gameboys, Smartwatches und ähnliche
Geräte von Schülern mit zur Schule zu bringen. Bringt ein Schüler trotz des
Verbotes eines dieser Geräte mit, wird es ihm abgenommen und am Ende des
Schultages wieder ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten werden
informiert.

9.2. Rauch- und Alkoholverbot

Es besteht ein generelles Rauch- und Alkoholverbot im Schulgebäude, in den Turnhallen und auf dem Schulgelände.

9.3. Verbot der Vollverschleierung

Es ist Schülern laut Gesetz untersagt, ihr Gesicht zu verschleiern, indem sie eine Burka oder Nikab tragen.

9.4. Verbot des Tragens von Hasskleidung

Kleidung mit rechts- oder linksextremistischem Bezug darf in der Schule nicht
getragen werden. Es dürfen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisa-
tionen auf der Kleidung verwendet werden.

Knesebeck, den 03.11.2022